
TIPP
In der Tierschutz-Nutztierordnung finden Sie Bestimmungen für die Haltung von Geflügel, Bienen, Rindern, Schweinen, aber auch Kaninchen und Pelztieren.
Hühner auf dem Balkon, fröhliches Gegacker am Morgen und ein frisches Ei zum Frühstück! In den USA gibt es diesen Trend, auch wenn er gesetzlich nicht unterfüttert wird. Spätestens wenn der Nachbar Sturm klingelt, ist es aus mit der Idylle. Genervte Nachbarn lassen Verwaltungsbehörden erst tätig werden. Stimmen Sie sich daher vorher mit Ihren Nachbarn ab. Aber auch Ihren Vermieter dürfen Sie nicht vergessen: Kleintierhaltung kann nicht untersagt werden, aber Hühner sind Nutztiere und da greift die Tierschutz-Nutztierhaltung. Stichwort: Artgerechte Haltung. Auch wenn es Ihren Hühnern auf dem Balkon möglicherweise besser gehen würde als in einer Legebatterie, Sie müssten sich zukünftig mit dem Veterinäramt verständigen.
Nutztiere müssen nämlich sowohl von professionellen als auch von Hobbylandwirten registriert werden. Durch die Registrierung soll die Ausbreitung von Tierseuchen verhindert werden. Erkundigen Sie sich unbedingt über die melde- und anzeigepflichtigen Tierkrankheiten.
🐔Rechtliche und Vertragliche Aspekte
- Mietvertrag und Hausordnung: Fast immer verbieten Mietverträge oder die Hausordnung das Halten von Nutztieren oder Tieren, die Lärm, Geruch oder Schmutz verursachen können, insbesondere in Wohnungen und auf Balkonen.
- Öffentliches Baurecht/Ortsrecht: In städtischen Wohngebieten ist die Hühnerhaltung oft durch örtliche Satzungen oder Bebauungspläne eingeschränkt oder verboten, da es sich um Nutztiere handelt und nicht um übliche Haustiere (wie Katzen oder Vögel).
- Nachbarrecht: Die Hühnerhaltung kann zu Konflikten mit Nachbarn führen, insbesondere wegen Lärmbelästigung (Krähen) und Geruch.
🛠️ Tierschutz und Praktische Bedenken
- Tierschutzgerechte Haltung: Ein Balkon bietet in den allermeisten Fällen nicht genügend Platz, Auslauf, frische Luft und geeigneten Boden, um Hühner artgerecht zu halten. Hühner brauchen einen Stall und einen geschützten Freilauf.
- Hygiene und Schädlingsbefall: Kot und Futterreste auf einem Balkon können schnell zu Geruchsbelästigung und der Anziehung von Ratten, Mäusen oder Insekten führen.
- Lärm: Selbst leise Hennen können Lärm verursachen, der in einem Mehrfamilienhaus schnell als störend empfunden wird. Ein Hahn ist auf einem Balkon fast immer ausgeschlossen.
🤔 Was Sie tun könnten:
- Mietvertrag prüfen: Schauen Sie genau in Ihren Mietvertrag und die Hausordnung.
- Vermieter/Eigentümergemeinschaft fragen: Fragen Sie schriftlich um Erlaubnis. Die Chance ist gering, aber es ist der erste offizielle Schritt.
- Bauamt/Ordnungsamt anrufen: Erkundigen Sie sich nach den örtlichen Vorschriften für Kleintier- und Nutztierhaltung in Ihrem Wohngebiet.
- Alternativen suchen: Wenn Sie sich für die Hühnerhaltung interessieren, suchen Sie nach einem Kleingarten, einem Schrebergartenverein oder einem Bauernhof in Ihrer Nähe, der Ihnen vielleicht eine Patenschaft oder eine Mitnutzung anbietet.
Fazit:
Ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung des Vermieters und der Einhaltung aller örtlichen Vorschriften ist die Hühnerhaltung auf einem Balkon in Deutschland sehr unwahrscheinlich und nicht ratsam.