
Darf ich als Autofahrer nur mal kurz ans Handy? Nein, als Fahrzeugführer dürfen Sie das Mobiltelefon nicht in die Hand nehmen, wenn der Motor läuft.
Das deutsche Gesetz (StVO, § 23 Abs. 1a) regelt dies sehr strikt. Es gilt das sogenannte Benutzungsverbot für elektronische Geräte.
🚫 Die Regel: Nur bei ausgeschaltetem Motor
Das Verbot besagt, dass ein Fahrer ein Mobiltelefon nicht halten oder aufnehmen darf, wenn:
- Der Motor läuft: Dies gilt auch, wenn Sie an einer roten Ampel stehen oder im Stau warten.
- Die Zündung an ist: Bei modernen Fahrzeugen gilt das Verbot auch, wenn der Motor durch das Start-Stopp-System automatisch ausgeschaltet wurde, aber die Zündung an ist.
Was ist erlaubt?
- Freisprechanlage: Die Nutzung einer Freisprechanlage ist erlaubt.
- Kurzer Blick: Sie dürfen das Handy kurz ansehen, um es als Navigationsgerät zu nutzen, aber nur, wenn es in einer Halterung befestigt ist. Sie dürfen es dafür nicht in die Hand nehmen.
- Motor aus: Sie dürfen das Handy in die Hand nehmen, wenn der Motor komplett ausgeschaltet ist (Zündung aus) und Sie das Fahrzeug abgestellt haben.
💰 Konsequenzen bei Verstoß
Der Verstoß gegen das Handyverbot ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit erheblichen Sanktionen geahndet wird:
| Strafe | Höhe | Punkte |
| Bußgeld | 100 Euro | 1 Punkt in Flensburg |
| Mit Gefährdung | 150 Euro | 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot |
| Mit Sachbeschädigung | 200 Euro | 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot |
Fazit: Der Griff zum Handy, selbst wenn er „nur kurz“ ist und das Auto steht, ist verboten und kann teuer werden.
🚨 Ausnahme: Notfälle
Das Gesetz sieht nur sehr enge Ausnahmen vom Handyverbot im Auto vor, und diese sind fast ausschließlich auf Situationen beschränkt, in denen es um die Abwehr unmittelbarer Gefahren geht.
Die relevante Vorschrift in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erlaubt die Benutzung des Mobiltelefons durch den Fahrer, wenn:
Das Handy darf in die Hand genommen werden, um:
- Den Notruf zu wählen (wie 110 oder 112).
- Im Falle einer schweren Verkehrsstörung (Unfall oder Panne) Hilfe zu rufen, wenn es schnellstmöglich geschehen muss.
Wichtig dabei:
- Verhältnismäßigkeit: Die Notrufnachricht muss so schnell wie möglich abgesetzt werden, um weitere Gefahren abzuwenden.
- Abwägung: Selbst in diesen Fällen muss der Fahrer immer versuchen, die Gefahren für sich und andere so gering wie möglich zu halten (z. B. auf dem Standstreifen anhalten oder Warnblinker einschalten).