Kollektives Arbeitsrecht

Kollektives Arbeitsrecht (Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung)

Dieser Bereich regelt die Beziehungen zwischen den Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und den Arbeitnehmervertretungen (Betriebsrat, Gewerkschaften).

BereichWas wird geregelt?
Betriebsverfassungsrecht* Rechte, Pflichten und Wahl des Betriebsrats (BetrVG). * Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. * Betriebsvereinbarungen, Sozialplan.
Tarifvertragsrecht* Die rechtliche Grundlage und Wirkung von Tarifverträgen (Tarifvertragsgesetz, TVG). * Regelung von Arbeitsbedingungen, Löhnen und Gehältern.
Arbeitskampfrecht* Regelungen zu Streik und Aussperrung (Grundlagen sind in der Verfassung verankert). * Zulässigkeit, Ablauf und Folgen von Arbeitskämpfen.

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