Ist das schon Fahrerflucht?

Wie lange muss man warten?

Ist das schon Fahrerflucht, wenn ich beim Ausparken einen kleinen Kratzer am PKW vor mir verursache und dann einen Zettel mit meiner Handynummer und Namen am Scheibenwischer hinterlasse und weiter fahre?

Ja, das Hinterlassen eines Zettels mit Ihren Kontaktdaten und dem einfachen Weiterfahren erfüllt nicht die Anforderungen des Gesetzes zur ordnungsgemäßen Schadensregulierung. Dies wird in der Regel als Fahrerflucht (genauer: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, $142 StGB) gewertet.

Hier ist die Erklärung, warum das so ist und wie Sie korrekt handeln müssen:

🚨 Warum ein Zettel nicht ausreicht

Das Gesetz verlangt, dass der Geschädigte persönlich über den Unfall informiert wird. Ziel ist es sicherzustellen, dass die Identität des Unfallverursachers sofort und zweifelsfrei festgestellt werden kann.

Ein Zettel reicht nicht aus, weil:

  1. Gefahr des Verlusts: Der Zettel kann leicht weggeweht oder von Dritten entwendet werden.
  2. Beweissicherung: Es fehlt eine neutrale Feststellung der Schadenshöhe und der Schuldfrage.
  3. Fehlende Wartepflicht: Durch das Entfernen verletzen Sie die gesetzliche Wartepflicht.

✅ Das korrekte Vorgehen nach einem Bagatellschaden

Sie müssen in zwei Schritten vorgehen, um sich nicht strafbar zu machen:

Schritt 1: Die Wartepflicht

Unabhängig von der Höhe des Schadens müssen Sie am Unfallort warten.

  • Wenn der Geschädigte erscheint: Warten Sie, bis der Geschädigte (Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs) eintrifft. Dann tauschen Sie unverzüglich Namen, Adresse, Kennzeichen und Versicherungsdaten aus.
  • Wenn der Geschädigte nicht erscheint: Sie müssen eine angemessene Zeit warten. Wie lange „angemessen“ ist, hängt von der Tageszeit, dem Ort und der Schadenshöhe ab (z. B. 30 Minuten tagsüber in einer Wohnstraße, bis zu 60 Minuten an einem belebten Ort).

Schritt 2: Benachrichtigung der Polizei (nach der Wartepflicht)

Erscheint der Geschädigte nach Ablauf der angemessenen Wartezeit nicht, dürfen Sie nicht einfach wegfahren.

  • Sie müssen unverzüglich die Polizei (110) informieren und ihnen mitteilen, dass Sie sich vom Unfallort entfernen müssen (zum Beispiel, weil Sie zu einem dringenden Termin müssen).
  • Sie müssen der Polizei Ihre Personalien, die Unfallstelle und Ihre Beobachtungen mitteilen.
  • Wichtig: Erst nachdem Sie die Polizei informiert haben und Ihre Daten aufgenommen wurden, dürfen Sie den Unfallort verlassen.

⚖️ Konsequenzen der Fahrerflucht (§ 142 StGB)

Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt, selbst bei einem kleinen Kratzer:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis zu drei Jahren).
  • 3 Punkte in Flensburg.
  • Entziehung des Führerscheins (Fahrverbot) für mindestens 6 Monate.

Merke: Der Versuch, den Geschädigten durch einen Zettel zu informieren, wird oft nur als strafmildernd bei der späteren Verhandlung berücksichtigt, ändert aber nichts daran, dass der Straftatbestand der Fahrerflucht formal erfüllt wurde.

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