Kosten

Die Gebühren von Rechtsanwälten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt.

Fragen Sie gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Es ist für mich selbstverständlich, Sie darüber aufzuklären, welche Kosten Sie zu erwarten haben. Es kann oft teurer sein, sich nicht anwaltlich beraten zu lassen. Gerade die vorbeugende Beratung bewahrt oft vor zukünftigen Kosten.

Bereits im ersten Gespräch erhalten Sie umfassend Auskunft darüber, was die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit kosten wird.

Meine anwaltliche Leistung rechne ich nach Umfang und unter Beachtung der Vergütungsvorschriften ab.

Es besteht auch die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen, zum Beispiel Honorare auf Stundenbasis oder als Pauschale. Lassen Sie uns darüber reden. Hier erreichen Sie mich für eine erste Kontaktaufnahme. Gern rufe ich Sie an, um die Rahmenbedingungen zu besprechen.

Sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, können Sie beim Amtsgericht Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe beantragen. Gern unterstütze ich Sie dabei.

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