Kollektives Arbeitsrecht (Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung)
Dieser Bereich regelt die Beziehungen zwischen den Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und den Arbeitnehmervertretungen (Betriebsrat, Gewerkschaften).
| Bereich | Was wird geregelt? |
| Betriebsverfassungsrecht | * Rechte, Pflichten und Wahl des Betriebsrats (BetrVG). * Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. * Betriebsvereinbarungen, Sozialplan. |
| Tarifvertragsrecht | * Die rechtliche Grundlage und Wirkung von Tarifverträgen (Tarifvertragsgesetz, TVG). * Regelung von Arbeitsbedingungen, Löhnen und Gehältern. |
| Arbeitskampfrecht | * Regelungen zu Streik und Aussperrung (Grundlagen sind in der Verfassung verankert). * Zulässigkeit, Ablauf und Folgen von Arbeitskämpfen. |