Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht in Deutschland ist ein sehr weitreichendes Rechtsgebiet, das sich nicht in einem einzigen Gesetzbuch findet, sondern aus verschiedenen Rechtsnormen und Bereichen zusammensetzt.

Es umfasst im Wesentlichen die Regeln für die Teilnahme am Straßenverkehr und die rechtlichen Folgen bei Verstößen oder Unfällen.

Hier ist eine Aufschlüsselung der wichtigsten Bereiche:

1. 🛣️ Verkehrszivilrecht (Haftung und Schäden)

Dieser Bereich regelt die zivilrechtlichen Ansprüche, die nach einem Verkehrsunfall entstehen:

  • Haftungsrecht: Wer haftet für einen Schaden? Hier gilt das verschuldensunabhängige Haftungssystem des §7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Das bedeutet, der Halter eines Kraftfahrzeugs haftet schon allein aufgrund der Betriebsgefahr, selbst wenn ihn keine Schuld trifft.
  • Schadensersatzrecht: Dazu gehören Ansprüche auf Reparaturkosten, Wertminderung, Mietwagenkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall und Schmerzensgeld.
  • Versicherungsrecht: Fragen zur Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung), Kaskoversicherung und deren Leistungsumfang (geregelt im Versicherungsvertragsgesetz, VVG).
  • Kauf- und Gewährleistungsrecht: Regelungen beim Kauf und Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen.

2. 🚦 Verkehrsordnungsrecht (Regeln und Bußgelder)

Dieser Bereich regelt das Verhalten der Verkehrsteilnehmer:

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Die wohl bekannteste Rechtsquelle. Sie enthält alle Regeln für das Verhalten im Straßenverkehr (Geschwindigkeit, Vorfahrt, Parken, Überholen, Ampelregeln etc.).
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): Regelt die Zulassung von Fahrzeugen zum Verkehr (z.B. technische Anforderungen, Pflicht zur Hauptuntersuchung (TÜV)).
  • Bußgeld- und Verwarnungsverfahren: Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (zu schnelles Fahren, Rotlichtverstoß, falsches Parken) gemäß dem Bußgeldkatalog.

3. 🚓 Verkehrsstrafrecht (Straftaten)

Dieser Bereich befasst sich mit den schwerwiegenden Verstößen, die als Straftaten gelten:

  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB).
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (z.B. durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren, § 315c StGB).
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht, § 142 StGB).
  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB).

4. 🪪 Verwaltungsrecht (Fahrerlaubnis und Fahrzeug)

Dieser Bereich regelt die hoheitlichen Entscheidungen der Behörden:

  • Fahrerlaubnisrecht: Erteilung, Entziehung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Dazu gehören Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg, die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und Maßnahmen in der Probezeit.
  • Zulassungsrecht: Anmeldung, Abmeldung und Zuteilung von Kennzeichen für Fahrzeuge.

Zusammenfassend

Das Verkehrsrecht ist ein komplexes Geflecht aus Gesetzen und Verordnungen, das von der simplen Parkregel über Haftungsfragen nach einem Unfall bis hin zu schweren Straftaten reicht.

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