
Das Zusammenleben im Wohnblock kann durch die Vielzahl der Parteien tatsächlich herausfordernd sein. Die Einhaltung der Hausordnung und der Ruhezeiten ist dabei zentral, um das im Mietrecht verankerte Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zu gewährleisten.
Hier ist eine Zusammenfassung, welche Hausordnungsregeln gültig sind und welche Zeiten für die Ruhe gelten:
📜 Gültigkeit der Hausordnung im Mietrecht
Die Hausordnung regelt das friedliche und ordentliche Zusammenleben im Mietshaus. Ihre Gültigkeit hängt davon ab, wie sie vereinbart wurde:
- Bestandteil des Mietvertrags: Ist die Hausordnung direkt Bestandteil des Mietvertrages (z. B. als Anlage im Vertrag genannt), ist sie für Sie verbindlich. Verstöße können zur Abmahnung und im Wiederholungsfall zur Kündigung führen.
- Nachträglich einseitig erlassen: Ein Vermieter kann eine Hausordnung nachträglich nur bei geringfügigen Regelungen (z. B. Hinweise zur Müllentsorgung) einseitig ändern. Neue, wesentliche Pflichten, die die Nutzung der Wohnung stark einschränken (z. B. ein generelles Musikverbot), darf er nicht ohne Zustimmung aller Mieter einführen.
- Unwirksame Regeln: Die Hausordnung darf Ihre Mieterrechte nicht unangemessen einschränken. Unwirksam sind zum Beispiel:
- Generelle Verbote von Kinderlärm.
- Das gänzliche Verbot des Musizierens (es dürfen nur Zeit und Dauer beschränkt werden).
- Das generelle Verbot des Duschens oder Badens nach 22 Uhr (die Dauer kann aber begrenzt werden).
- Das Verbot von Besuch.
🔇 Zimmerlautstärke als Grundprinzip
Unabhängig von den festgelegten Ruhezeiten gilt tagsüber das Gebot der Rücksichtnahme. Ab Beginn der Nachtruhe (meist 22:00 Uhr) gilt die Pflicht zur Zimmerlautstärke.
Was ist Zimmerlautstärke? Geräusche sind Zimmerlautstärke, wenn sie in den angrenzenden Wohnungen nur geringfügig hörbar sind. Sie dürfen den normalen Höreindruck in der Nachbarwohnung nicht stören.
⏰ Ruhezeiten: Abend-, Nacht- und Mittagsruhe
Die Ruhezeiten sind die Kernregelung in fast jeder Hausordnung.
1. Die Nachtruhe (Abendruhe)
Die Nachtruhe ist die gesetzlich geregelte Ruhezeit in Deutschland.
- Zeitraum: Generell gilt die Nachtruhe von 22:00 Uhr abends bis 06:00 Uhr morgens.
- Regelung: In dieser Zeit sind alle Aktivitäten, die über Zimmerlautstärke hinausgehen und die Ruhe stören könnten, untersagt. Das betrifft lautes Musikhören, Heimwerken (Bohren, Hämmern), laute Partys und den Betrieb von lauten Haushaltsgeräten (z. B. laute Waschmaschinen oder Staubsauger).
2. Die Mittagsruhe
Eine bundesweit einheitliche gesetzliche Mittagsruhe existiert nicht.
- Regelung: Eine Mittagsruhe (oft von 13:00 bis 15:00 Uhr) kann aber durch zwei Wege verbindlich werden:
- Hausordnung: Sie ist in den meisten Hausordnungen oder Mietverträgen privatrechtlich vereinbart und gilt dann für alle Mieter des Hauses.
- Kommunale Satzung: Manche Gemeinden oder Städte legen eine Mittagsruhe per Verordnung fest.
- Achtung: Die Mittagsruhe beschränkt vor allem lärmintensive, vermeidbare Tätigkeiten wie Bohren, Rasenmähen oder lautes Musizieren. Alltägliche Wohngeräusche wie Gespräche oder Duschen sind nicht verboten.
3. Sonn- und Feiertagsruhe
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen gilt in der Regel ein ganztägiges Ruhegebot.
- Das bedeutet, dass ganztägig alle ruhestörenden Arbeiten und Tätigkeiten, wie z.B. Heimwerken, Rasenmähen oder andere laute Arbeiten, untersagt sind.
📝 Was Sie bei Lärm tun können
Wenn Sie sich gestört fühlen, gehen Sie am besten in dieser Reihenfolge vor:
- Persönliches Gespräch: Suchen Sie freundlich das Gespräch mit dem Nachbarn. Oft ist dem Verursacher nicht bewusst, wie laut es ist.
- Lärmprotokoll: Bleibt der Nachbar uneinsichtig, führen Sie ein detailliertes Lärmprotokoll (Datum, Uhrzeit, Art des Lärms, Dauer und eventuelle Zeugen).
- Vermieter informieren: Wenden Sie sich schriftlich unter Vorlage des Lärmprotokolls an Ihren Vermieter. Dieser ist verpflichtet, für den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung zu sorgen und muss den Lärmverursacher abmahnen.
- Polizei/Ordnungsamt: Nur bei akuten und massiven Störungen (z. B. laute Partys mitten in der Nacht) können Sie die Polizei oder das Ordnungsamt rufen.