
Was ist eine Kündigungsschutzklage?
Eine Kündigungsschutzklage ist ein formeller Antrag beim Arbeitsgericht, mit dem ein Arbeitnehmer die gerichtliche Überprüfung der ihm gegenüber ausgesprochenen Kündigung beantragt.
Das Ziel der Klage ist es festzustellen, ob die Kündigung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis somit unbefristet fortbesteht.
⚖️ Die Funktion und das Ziel
1. Überprüfung der Kündigung
Die Klage dient dazu, die soziale Rechtfertigung der Kündigung durch den Arbeitgeber prüfen zu lassen.
Ist das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar (wenn Sie länger als 6 Monate beschäftigt sind und der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter hat), muss die Kündigung einen der drei gesetzlich anerkannten Gründe haben, um wirksam zu sein:
- Personenbedingt (z.B. langwierige Krankheit).
- Verhaltensbedingt (z.B. Pflichtverletzung, oft nach Abmahnung).
- Betriebsbedingt (z.B. Wegfall des Arbeitsplatzes wegen Umstrukturierung).
2. Hauptziele
- Feststellung der Unwirksamkeit: Das Gericht stellt fest, dass die Kündigung unwirksam war und der Arbeitnehmer seinen Job behält.
- Abfindung: Falls die Kündigung streitig ist, wird der Prozess fast immer mit einem Vergleich beendet. Der Arbeitgeber zahlt eine Abfindung im Tausch gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
⏰ Die entscheidende Frist
Der wichtigste Aspekt der Kündigungsschutzklage ist die Frist:
- Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden (§4 KSchG).
- Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam, selbst wenn sie eigentlich unwirksam gewesen wäre.
👨⚖️ Der Ablauf vor Gericht
- Klageeinreichung: Die Klage wird beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht.
- Güteverhandlung: Wenige Wochen nach Klageeinreichung findet die Güteverhandlung statt. Hier versuchen das Gericht und die Parteien, eine gütliche Einigung zu erzielen, meist durch einen Vergleich mit Abfindungszahlung.
- Kammersitzung (Streitverhandlung): Führt die Güteverhandlung nicht zum Erfolg, folgt die Kammersitzung. Hier werden Beweise erhoben und das Gericht entscheidet über die Wirksamkeit der Kündigung.
Die Kündigungsschutzklage ist das einzige juristische Mittel für Arbeitnehmer, um sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zu wehren.