
Steht mir Weihnachtsgeld zu?
Das Recht auf Weihnachtsgeld (auch als Sonderzuwendung oder 13. Monatsgehalt bezeichnet) ist in Deutschland nicht gesetzlich festgelegt.
Das bedeutet: Ihr Arbeitgeber ist nicht automatisch zur Zahlung verpflichtet. Ein Anspruch kann sich jedoch aus einer der folgenden Quellen ergeben:
1. Wie entsteht der Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Ein verbindlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld entsteht nur durch eine der folgenden vier Quellen:
📜 a) Tarifvertrag
Die häufigste Anspruchsgrundlage ist ein gültiger Tarifvertrag. Wenn Ihr Arbeitsvertrag Bezug auf einen einschlägigen Tarifvertrag nimmt oder Sie Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft sind, haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf die im Tarifvertrag festgelegte Höhe.
📝 b) Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung
Eine ausdrückliche Regelung in Ihrem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung (falls es einen Betriebsrat gibt) begründet ebenfalls einen rechtlichen Anspruch.
🔄 c) Betriebliche Übung
Selbst wenn es keine schriftliche Vereinbarung gibt, kann ein Anspruch durch betriebliche Übung entstehen.
- Dies liegt vor, wenn Ihr Arbeitgeber das Weihnachtsgeld mindestens drei Jahre in Folge gezahlt hat, ohne jedes Mal ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Zahlung freiwillig erfolgt und keinen Rechtsanspruch für die Zukunft begründet.
- Achtung: Hat der Arbeitgeber in der Vergangenheit einen Freiwilligkeitsvorbehalt oder einen Widerrufsvorbehalt wirksam erklärt, kann die betriebliche Übung ausgeschlossen sein.
⚖️ d) Grundsatz der Gleichbehandlung
Gewährt der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld an die überwiegende Mehrheit der Belegschaft oder an vergleichbare Mitarbeitergruppen, müssen Sie aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ebenfalls die Zahlung erhalten. Eine willkürliche Ungleichbehandlung ist nicht zulässig.
2. Wie hoch sollte das Weihnachtsgeld sein?
Die Höhe des Weihnachtsgeldes ist nicht gesetzlich geregelt und hängt vollständig von der Anspruchsquelle ab:
| Quelle des Anspruchs | Typische Höhe |
| Tarifvertrag / Betriebsvereinbarung | 50 % bis 100 % eines Bruttomonatsgehalts, oft gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit. |
| Arbeitsvertrag | Die Höhe, die im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde (z.B. „ein halbes Monatsgehalt“). |
| Betriebliche Übung | Die Höhe, die in den letzten drei Jahren gezahlt wurde. |
Die üblichste Form des Weihnachtsgeldes ist das sogenannte 13. Monatsgehalt, welches einem vollen Bruttomonatsgehalt entspricht. Es kann aber auch nur ein halbes Monatsgehalt oder ein fester Betrag sein.
Zusammenfassend: Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und den geltenden Tarifvertrag. Wenn Sie diese Unterlagen nicht zur Hand haben, erkundigen Sie sich beim Betriebsrat (falls vorhanden) oder bei der Personalabteilung, ob eine betriebliche Übung vorliegt oder ob interne Richtlinien existieren.