Arbeitsrecht

Das deutsche Arbeitsrecht ist ein sehr umfangreiches und komplexes Rechtsgebiet, das im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt.

Es wird traditionell in zwei große Hauptbereiche unterteilt: das Individualarbeitsrecht und das Kollektive Arbeitsrecht.

1. Individualarbeitsrecht (Beziehung zwischen Arbeitgeber und einzelnem Arbeitnehmer)

2. Kollektives Arbeitsrecht (Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung)

Das Arbeitsrecht ist damit ein dynamisches Feld, das ständig durch Gesetzesänderungen und vor allem durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte (insbesondere des Bundesarbeitsgerichts, BAG) weiterentwickelt wird.

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